Förderpreis des Lions Clubs Ennepe-Ruhr

Förderpreis des Lions-Clubs Ennepe-Ruhr 


Der Lions-Clubs Ennepe-Ruhr verleiht in der Regel jährlich einen Förderpreis.
Ziel des Förderpreises ist die Unterstützung und Würdigung herausragender sozialer, künstlerischer, kultureller, wissenschaftlicher, technischer Leistungen oder von Aktivitäten, die dem Allgemeinwohl dienen.  

Der Preis kann sowohl für besondere soziale, künstlerische, kulturelle, wissenschaftliche, technische Leistungen vergeben werden als auch für besondere Verdienste von bzw. zur Heranbildung von Menschen in diesen Bereichen. 

Der Förderpreis beträgt regelmäßig 5.000,- Euro, die konkrete Höhe wird jeweils innerhalb des Clubs mehrheitlich entschieden.
Der Förderpreis kann in einer Summe oder gesplittet an eine oder an mehrere Einzelpersonen und Gruppen. z.B. aus Vereinen und Initiativen verliehen werden. 

Teilnahmebedingungen und Durchführungsbestimmungen:

  1. 1.         Zielsetzung

(1)     Mit dem Förderpreis des Lions-Clubs Ennepe-Ruhr sollen Personen oder Personengruppen ausgezeichnet werden, die sich aktuell in sozialen, künstlerischen, kulturellen, wissenschaftlichen oder technische Bereichen der Region Ennepe-Ruhr (Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg, Schwelm) in besonderem Maße eingesetzt haben. Die Preisvergabe ist verknüpft mit dem Gemeinwohl der Leistung.

  1. 2.         Wettbewerbsart

(1)      Der Wettbewerb ist einstufig.

  1. 3.         Teilnahmeberechtigung

(1)      Als teilnahmeberechtigt gelten alle Personen, Institutionen, Vereine und Initiativen mit einem nachweisbaren Bezug zur Region gemäß Ziffer 1.

(2)      Ausgeschlossen von der Teilnahme sind alle Personen, die unmittelbar an der Ausarbeitung der Wettbewerbsaufgabe, der Auslobung, der Jury oder der Vorprüfung beteiligt sind.

  1. 4.         Bewerbungsverfahren für den Wettbewerb

(1)      Einzureichen ist eine Beschreibung des Werkes oder Projektes oder der Leistung sonstiger Art. Die Einreichung der Bewerbung erfolgt über das Kontaktformular dieser Homepage.

(2)      Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt.

(3)      Rückfragen können ab dem Auslobungstermin (siehe Ziffer 5) über das Kontaktformular dieser Homepage gestellt werden.

  1. 5.         Terminübersicht

(1)      Auslobung: 16.09.2019

(2)      Spätester Abgabetermin für die Bewerbung: 31.10.2019

(3)      Preisverleihung: 18.01.2020

  1. 6.         Jury

(1)      Die Jury besteht aus den Clubmitgliedern des Lions-Club Ennepe-Ruhr.  

(2)      Die Anzahl der Jury-Mitglieder und die Wahl der einzelnen Mitglieder erfolgt mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Lions-Clubs Ennepe-Ruhr im Rahmen eines monatlichen jour-fixe.

(3)      Die Jury entscheidet über den oder die Sieger des Wettbewerbs und die Höhe des auf den oder die Sieger entfallenden Preises. 

  1. 7.         Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses

(1)     Die Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses erfolgt über die Presse sowie über die Homepage des Lions-Club Ennepetal-Ruhr (www.lions-en.de).

  1. 8.         Eigentum und Urheberrecht

(1)      Sämtliche Eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte verbleiben bei dem oder jeweiligen PreisträgerIn(nen).

(2)      Der Lionsclub Ennepe-Ruhr wird durch die Teilnahme an dem Wettbewerb ausdrücklich und unwiderruflich berechtigt, die Siegerarbeit(en) des oder der PreisträgerInnen ohne weitere Vergütung zu dokumentieren und auszugsweise auch über Dritte (Internet, Presse, etc.) zu veröffentlichen. Die Namen der Verfasser werden dabei genannt. Die vorstehende Rechteeinräumung kann nur aus wichtigem Grund widerrufen werden.

  1. 9.         Verpflichtung der PreisträgerIn(nen)

(1)      Die/der PreisträgerIn ist/ die Preisträger sind verpflichtet, ihr / sein preisgekröntes Werk / Projekt bei der Preisverleihung in einer mit dem Lions Club Ennepe-Ruhr abzustimmenden Form persönlich und unentgeltlich zu präsentieren. 

  1. 10.       Freiwilligkeit | Vorbehalte des Lions Clubs Ennepe-Ruhr

(1)      Die Änderung der Teilnahmebedingungen bleibt vorbehalten. 

(2)      Der Lions Clubs Ennepe-Ruhr ist berechtigt, die Durchführung des Wettbewerbs abzusagen. Dies soll in der Regel nur dann erfolgen, wenn die Durchführung aufgrund unvorhergesehener Ereignisse nicht durchgeführt werden kann; dies gilt auch dann, wenn keine ausreichende Anzahl an Bewerbung vorliegt oder die Jury mehrheitlich beschließt, dass die Wettbewerbsbeiträge der Zielsetzung des Förderpreises nicht entsprechen. 

(3)      Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung des (auch nur anteiligen) Förderpreises besteht nicht. Auch bestehen im Übrigen keine Ansprüche seitens des oder der Teilnehmenden gegenüber dem Lions Clubs Ennepe Ruhr.

  1. 11.       Sonstiges

(1)      Die Vergabe des Lions-Förderpreises und die Teilnahme an diesem Wettbewerb erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges.

 

Presseinfos hierzu finden Sie in unseren News.

 

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